FAQ - Fragen & Antworten
Auf dieser Seite haben wir die am häufigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt. Im ersten Kapitel finden Sie Informationen zu unseren Lösungen und deren Abwicklung. Danach folgen drei Kapitel, die häufige Fragen vor Vertragsbeginn, während der Vertragslaufzeit und zum Vertragsende beantworten. Abschließend finden Sie Antworten zum beliebten Thema Dienstradleasing.
Allgemeine Fragen zu Leasing, Mietkauf & Co.
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zu folgenden Themen: Allgemeines zu Leasing, Mietkauf und Verträgen sowie Fragen zum Vertragsabschluss.
Was ist Leasing?
Leasing ist eine Finanzierungsform, bei der ein Unternehmen ein Objekt gegen regelmäßige Raten nutzt, während das Eigentum während der Laufzeit grundsätzlich bei der Leasinggesellschaft bleibt.
Die Leasinggesellschaft finanziert das gewünschte Objekt, der Leasingnehmer zahlt dafür eine monatliche Rate. Nach Ablauf der Laufzeit kann das Objekt – je nach Vertrag – zurückgegeben, weitergeleast oder zu einem Restkaufwert übernommen werden.
- Das Objekt bleibt während der Laufzeit grundsätzlich Eigentum der Leasinggesellschaft.
- Leasing kann Liquidität und Kreditrahmen schonen.
- Leasing ist eine attraktive Alternative zur Barzahlung oder Kreditfinanzierung.
Was ist Mietkauf?
Mietkauf ist eine Finanzierungsform mit fester Ratenzahlung, bei der das Objekt am Ende der Laufzeit automatisch in das rechtliche Eigentum des Mietkäufers übergeht.
Der Finanzierungspartner streckt die Kaufsumme vor, der Mietkäufer zahlt sie über eine feste Laufzeit in Raten zurück. Anders als beim Leasing wird die Umsatzsteuer auf alle vertraglich genannten Raten sofort zu Vertragsbeginn fällig.
- Der Mietkäufer wird von Anfang an wirtschaftlicher Eigentümer des Objekts.
- Das Objekt wird in der Bilanz des Mietkäufers geführt und dort abgeschrieben.
- Am Ende der Laufzeit geht auch das rechtliche Eigentum auf den Mietkäufer über.
Was ist der Unterschied zwischen Leasing und Mietkauf?
Leasing eignet sich vor allem für die befristete Nutzung eines Objekts, Mietkauf für die planmäßige Anschaffung von Eigentum.
Beim Leasing bleibt das Objekt während der gesamten Laufzeit Eigentum der Leasinggesellschaft. Das Vertragsende ist flexibel: Übernahme, Rückgabe oder Weiterleasing sind möglich. Beim Mietkauf wird der Kunde gleich zu Vertragsbeginn wirtschaftlicher Eigentümer und übernimmt das Objekt am Ende der Laufzeit automatisch auch rechtlich in sein Eigentum.
- Leasingobjekte werden in der Bilanz der Leasinggesellschaft geführt.
- Mietkaufobjekte werden in der Bilanz des Mietkäufers geführt.
- Leasing kann voll- oder teilamortisiert sein; das beeinflusst die Ratenhöhe.
Können auch gebrauchte Objekte geleast werden?
Ja, gebrauchte oder generalüberholte Objekte sind bei der ALBIS Leasing Gruppe nicht grundsätzlich ausgeschlossen, werden aber immer gesondert geprüft.
Für gebrauchte Objekte gibt es keine pauschale Zusage. Ob eine Finanzierung möglich ist, entscheidet die Prüfung im jeweiligen Einzelfall.
- Gebrauchte Objekte werden separat geprüft.
- Generalüberholte Objekte sind ebenfalls nicht automatisch ausgeschlossen.
Gibt es einen Leasingvertrag mit inkludierten Serviceleistungen?
Ja, mit „Miete-plus-Service“ bietet die ALBIS Leasing Gruppe kombinierte Verträge aus Finanzierung und Serviceleistungen an.
Bei diesem Modell können zusätzlich zur Finanzierung weitere Leistungen vereinbart werden, zum Beispiel die regelmäßige Lieferung von Verbrauchsmaterial oder Reparatur- und Wartungsarbeiten. Mehr dazu lesen Sie hier .
- Finanzierung und Service werden in einem Modell gebündelt.
- Welche Leistungen enthalten sind, hängt vom jeweiligen Objekt und Vertrag ab.
Wie funktioniert der Vertragsablauf beim Leasing?
Der Vertragsprozess beginnt in der Regel mit einem Angebot über den Händler und endet nach Prüfung, Unterschrift und Übernahmebestätigung mit der Übergabe des Objekts an den Kunden.
Nachdem ein Objekt ausgewählt wurde, kann der Händler ein Leasingangebot einholen. Wenn dieses passt, stellt er online eine Finanzierungsanfrage. Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Kunde die Vertragsunterlagen per E-Mail, unterschreibt sie zusammen mit dem SEPA-Mandat und sendet sie zurück. Danach kann der Händler das Objekt an den Kunden übergeben.
- Die Aushändigung des Objekts erfolgt nach Eingang der erforderlichen Unterlagen.
- Im Nachgang stellt ALBIS die Dauerleasingrechnung aus.
Warum können vor dem Start des Leasings Kosten entstehen?
Vor Vertragsaktivierung können Kosten entstehen, wenn eine Sonderzahlung vereinbart wurde oder wenn es sich um Mietkauf handelt.
In diesen Fällen ist es erforderlich, dass die Sonderzahlung beziehungsweise beim Mietkauf die Umsatzsteuer vor Vertragsaktivierung auf unserem Konto eingeht. Die Details dazu stehen in den Vertragsunterlagen und dem zugehörigen Beiblatt.
- Betroffen sind insbesondere Sonderzahlungen und beim Mietkauf die Umsatzsteuer.
- Maßgeblich sind die vertraglichen Regelungen im Einzelfall.
Enthält mein Leasingvertrag eine Versicherung?
Laut Vertrag müssen Sie Ihr Leasingobjekt grundsätzlich gegen Schäden oder Verlust absichern, da das Eigentum in der Regel beim Leasinggeber (in diesem Fall: bei ALBIS Leasing) verbleibt. Eine Versicherung Ihres Leasingobjektes ist nicht generell Bestandteil Ihres Leasingvertrages, kann aber auf Wunsch bei Vertragsabschluss beim Händler abgeschlossen werden. Alternativ können Sie eine eigene Versicherung vorlegen.
Was ist Vollamortisation?
Vollamortisation bedeutet, dass die Gesamtinvestitionskosten des Leasinggebers einschließlich Zinsen, Verwaltungsaufwand und Gewinn vollständig durch die vereinbarten Zahlungen gedeckt werden.
Bei Vollamortisationsverträgen erfolgt diese Deckung allein durch die Leasingzahlungen während der Grundmietzeit. Beim Finanzierungsleasing garantiert der Leasingnehmer dem Leasinggeber diese volle Amortisation.
- Die Gesamtkosten werden vollständig gedeckt.
- Die Deckung erfolgt bei Vollamortisationsverträgen über die vereinbarten Raten in der Grundmietzeit.
Was ist Teilamortisation?
Teilamortisation bedeutet, dass die Zahlungen während der unkündbaren Grundmietzeit nur einen Teil der Gesamtkosten des Leasinggebers decken.
Damit am Vertragsende dennoch eine volle Amortisation erreicht wird, werden zusätzliche vertragliche Regelungen vereinbart.
- Während der Grundmietzeit werden nur Teile der Gesamtkosten gedeckt.
- Für die vollständige Amortisation sind ergänzende Vertragsmechanismen erforderlich.
Häufige Fragen zu Vertragsbeginn
Sie stehen kurz vor dem Vertragsabschluss mit ALBIS Leasing? Hier sind die häufigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema.
Welche Dokumente sind zum Abschluss eines Leasingvertrags notwendig?
Um einen Leasingvertrag zu beantragen, benötigen wir Dokumente zur Legitimationsprüfung (Ausweisdokumente, Handelsregisterauszug, u.ä.) oder eine Bürgschaft. Um den Vertrag abzuschließen, benötigen wir Ihre Unterschrift darauf sowie ein unterzeichnetes SEPA-Mandat. Schließlich brauchen wir die Rechnung des Lieferanten sowie eine vom Leasingnehmer unterzeichnete Übernahmebestätigung, um den Vorgang abzuschließen, die Rechnung zu bezahlen und Ihre Dauerleasingrechnung auszustellen.
Was ist eine Bonitätsprüfung?
Eine Bonitätsprüfung überprüft die Kreditwürdigkeit des Antragstellers.
Sie erfolgt über spezialisierte Dienstleister wie zum Beispiel Schufa oder Creditreform. Das Ergebnis beeinflusst, ob ein Antrag angenommen oder abgelehnt wird.
- Geprüft wird die Kreditwürdigkeit des Antragstellers.
- Die Prüfung dient dem Leasingunternehmen als Absicherung der Zahlungsfähigkeit.
Wann muss ich die erste Rate bezahlen?
Die erste Rate wird am 1. des Monats oder Quartals fällig, das auf das in der Übernahmebestätigung quittierte Übernahmedatum folgt.
ALBIS versendet dazu rechtzeitig eine Dauerleasingrechnung. Maßgeblich ist das bestätigte Übernahmedatum.
- Die Fälligkeit hängt vom Übernahmedatum ab.
- Die Dauerleasingrechnung informiert über die Zahlung.
Welche Zusatzkosten fallen zu den Leasingraten an?
Welche Zusatzkosten anfallen, hängt von der jeweiligen Vertragsart ab.
ALBIS erhebt eine geringe einmalige Bearbeitungsgebühr. Die Höhe kann dem Preis- und Leistungskatalog im Download-Bereich entnommen werden.
- Zusatzkosten sind vertragsspezifisch.
- Möglich ist insbesondere eine einmalige Bearbeitungsgebühr.
Ich habe falsche Unterlagen erhalten, an wen kann ich mich wenden?
Wenn Unterlagen fehlerhaft sind, ist der Kundenservice von ALBIS die richtige Anlaufstelle.
Bitte schildern Sie Ihr Anliegen unter Angabe Ihrer Vertragsnummer an info@albis-leas.de.com.
- Kontakt für diesen Fall: info@albis-leas.de.com
Häufige Fragen während der Vertragslaufzeit
Sie haben einen laufenden Leasing- oder Mietkaufvertrag mit ALBIS Leasing. Das sind die häufigsten Fragen und Antworten:
Wie setzt sich die Leasingrate zusammen?
Die Zusammensetzung der Leasingrate hängt von der jeweiligen Vertragsart ab.
Bei reinen Leasingverträgen stellt die Rate eine reine Finanzierungsrate dar. Bei Modellen mit Serviceanteilen, zum Beispiel Miete-plus-Service, setzt sich die Gesamtrate aus Finanzierungs- und Serviceanteil zusammen.
- Reines Leasing: überwiegend Finanzierungsrate.
- Miete-plus-Service: Finanzierung und Service sind in einer Rate gebündelt.
Was ist eine Sonderzahlung?
Eine Sonderzahlung ist eine Anzahlung auf die Finanzierungssumme.
Sie wird auf die Finanzierung angerechnet und wirkt sich auf die Höhe der weiteren Leasingraten aus.
- Die Sonderzahlung kann am Vertragsbeginn geleistet werden und hat Einfluss auf die Höhe der weiteren Raten.
- Sie ist Teil der Finanzierung.
Wer ist für die Instandhaltung eines Leasingobjektes zuständig?
Grundsätzlich ist der Leasingnehmer für Wartung und Instandhaltung des Leasingobjekts auf eigene Kosten verantwortlich.
Der Leasingnehmer muss das Objekt während der Laufzeit in gebrauchsfähigem Zustand halten. Bei Miete-plus-Service-Verträgen können jedoch abweichende Regelungen gelten.
- Standardfall: Wartung und Instandhaltung liegen beim Leasingnehmer.
- Ausnahmen können sich aus Serviceverträgen ergeben.
Ich habe eine versäumte Rate zu bezahlen bzw. das Konto war nicht gedeckt, was mache ich jetzt?
In diesem Fall kann entweder eine erneute Abbuchung veranlasst oder die offene Rate unter Angabe der Vertragsnummer überwiesen werden.
Voraussetzung für eine erneute Abbuchung ist, dass das Konto gedeckt ist. Alternativ kann die Rate direkt auf das Bankkonto von ALBIS überwiesen werden. Die Bankverbindung steht auf den Briefbögen, zum Beispiel auf der Dauerleasingrechnung.
- Möglichkeit 1: erneute Abbuchung nach Rücksprache.
- Möglichkeit 2: Überweisung unter Angabe der Vertragsnummer.
Kann ein anderer meinen Leasingvertrag übernehmen?
Ja, eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist grundsätzlich möglich, muss aber vorab geprüft werden.
Für diese Prüfung benötigt ALBIS zunächst Name, Anschrift, Bankverbindung und Geburtsdatum der interessierten Person. Nach Prüfung der Informationen meldet sich ALBIS zum weiteren Vorgehen.
- Eine Vertragsübernahme ist prüfungsabhängig.
- Für die Prüfung werden die Daten des Interessenten benötigt.
Ich kann meinen Vertrag nicht mehr bezahlen, an wen kann ich mich wenden?
Wenn die Zahlung des Vertrags nicht mehr möglich ist, wenden Sie sich bitte frühzeitig an unseren Vertragsservice.
Schreiben Sie uns unter info@albis-leas.de.com. Unser Team stimmt mit Ihnen die nächsten Schritte ab.
- Kontakt für diesen Fall: info@albis-leas.de.com
Wem gehört das Leasingobjekt während der Laufzeit?
Beim Leasing gehört das Objekt während der gesamten Laufzeit dem Leasinggeber; beim Mietkauf gehört es ab Vertragsbeginn dem Kunden.
Die Eigentumszuordnung hängt von der Vertragsart ab. Beim Leasing bleibt das Objekt Eigentum der Leasinggesellschaft. Beim Mietkauf geht das Eigentum ab Vertragsbeginn auf den Kunden über.
- Leasing: Eigentum beim Leasinggeber.
- Mietkauf: wirtschaftliches Eigentum ab Vertragsbeginn beim Mietkäufer.
Kann ich den Vertrag während der Laufzeit kündigen?
Nein, eine Kündigung während der vereinbarten Laufzeit ist leider nicht möglich.
Eine vorzeitige Kündigung des Leasingvertrags ist nicht möglich, da das Objekt bereits vollständig von ALBIS finanziert wurde. Die vereinbarten Raten für Leasing oder Mietkauf müssen daher über die gesamte vertraglich festgelegte Laufzeit gezahlt werden.
- Die Raten sind über die vereinbarte Laufzeit zu zahlen.
- Eine vorzeitige Kündigung ist beim Leasing nicht vorgesehen.
Ich habe eine neue Bankverbindung bzw. neue Kontaktdaten. An wen kann ich mich wenden, um das ändern zu lassen?
Änderungen an Adresse, Bankverbindung oder anderen gespeicherten Daten werden über den Kundenservice von ALBIS gemeldet.
Bitte senden Sie Ihre Änderungsanfrage unter info@albis-leas.de.com und nennen Sie Ihre Vertragsnummer.
- Kontakt für Stammdatenänderungen: info@albis-leas.de.com
Mein Leasingobjekt hat einen Schaden bzw. funktioniert nicht richtig. An wen kann ich mich wenden?
Bei Schäden oder Funktionsstörungen hängt die richtige Anlaufstelle davon ab, ob ein Garantie- oder Versicherungsfall vorliegt.
Befindet sich das Objekt noch in der Garantiezeit, wenden Sie sich bitte zunächst an den Händler. Bei Beschädigung oder Diebstahl informieren Sie ALBIS mit Vertragsnummer und einer kurzen Schadenschilderung.
Für die weitere Abstimmung erreichen Sie uns unter info@albis-leas.de.com. Bei Diebstahl informieren Sie zusätzlich umgehend die Polizei.
- Garantiezeit: zuerst den Händler kontaktieren.
- Schaden oder Diebstahl: info@albis-leas.de.com informieren.
- Bei Diebstahl zusätzlich sofort die Polizei informieren.
Ich habe eine Mahnung erhalten? Warum?
Eine Mahnung wird versendet, wenn eine Rate nicht rechtzeitig gezahlt wurde oder nicht eingezogen werden konnte.
Das gilt auch dann, wenn das Konto zum Zeitpunkt des Einzugs nicht ausreichend gedeckt war. Wir empfehlen deshalb, das Konto stets ausreichend gedeckt zu halten.
- Gründe sind verspätete Zahlung oder fehlgeschlagener Einzug.
- Ein häufiger Auslöser ist fehlende Kontodeckung.
Häufige Fragen zum Vertragsende
Ihr Leasing- oder Mietkaufvertrag erreicht langsam das Ende der Laufzeit. Die häufigsten Fragen dazu beantworten wir hier:
Muss ein Leasingvertrag gekündigt werden?
Ja, jeder Leasingvertrag muss rechtzeitig entsprechend der vertraglich vereinbarten Frist gekündigt werden.
Die Beendigung kann auch durch Rückgabe oder Übernahme des Objekts erfolgen. Welche Form im konkreten Fall relevant ist, ergibt sich aus dem Vertrag.
- Maßgeblich ist die im Vertrag vereinbarte Frist.
- Die Beendigung kann auch über Rückgabe oder Übernahme erfolgen.
Wo gebe ich mein Leasingobjekt zurück?
Grundsätzlich gibt der Leasingnehmer das Objekt auf eigene Gefahr und Kosten in funktionsfähigem Zustand am Sitz des Leasinggebers zurück.
Der Leasinggeber kann jedoch auch verlangen, dass die Rückgabe an einem anderen Ort in Deutschland erfolgt oder das Objekt von einem Drittkäufer abgeholt wird.
- Standard ist die Rückgabe am Sitz des Leasinggebers.
- Abweichende Rückgabeorte oder Abholung sind möglich.
Warum wurde mein Vertrag verlängert?
Ein Leasingvertrag kann sich faktisch fortsetzen, wenn das Objekt weiter genutzt wird und der Vertrag nicht durch Rückgabe oder Kaufoption beendet wurde.
Beim Leasing wird nicht das Objekt selbst „abbezahlt“, sondern es wird eine Nutzungsgebühr entrichtet. Solange das Objekt genutzt wird, fällt grundsätzlich die Nutzungsrate an.
- Leasingraten sind Nutzungsraten.
- Für die Beendigung sind die vertraglichen Regelungen maßgeblich.
Wieso wurde ich nicht über das Laufzeitende informiert?
Die Vertragslaufzeit ist im Vertrag festgeschrieben, und es liegt beim Leasingnehmer, den Vertrag rechtzeitig zu beenden.
Die ALBIS Leasing Gruppe empfiehlt deshalb, den Vertrag gründlich zu lesen und das Beendigungsdatum frühzeitig vorzumerken.
- Das Laufzeitende ergibt sich aus dem Vertrag.
- Die rechtzeitige Beendigung liegt in der Verantwortung des Leasingnehmers.
Kann ich mein Leasingobjekt am Ende der Vertragslaufzeit übernehmen?
Eine Übernahme ist grundsätzlich möglich, hängt aber unter anderem von der Vertragsart ab.
In vielen Fällen ist ein Antrag auf Kaufoption erforderlich. Die konkreten Konditionen ergeben sich aus Ihrem Vertrag; bei Fragen kontaktieren Sie uns unter info@albis-leas.de.com.
- Ob eine Übernahme möglich ist, hängt von der Vertragsart ab.
- Oft ist ein Antrag auf Kaufoption erforderlich.
- Details stehen im Vertrag; Rückfragen beantworten wir unter info@albis-leas.de.com.
Wie setzt sich das Angebot über den Restkaufwert für mein Leasingobjekt zusammen? / Wie hoch ist die Ablöse (der Restwert) für mein Leasingobjekt?
Das Übernahmeangebot entspricht dem aktuellen Marktwert des Objekts.
Für die Ermittlung dieses Marktwerts werden zum Beispiel marktübliche Preisübersichten, Kaufangebote von Händlern oder – insbesondere bei kleineren Anlagen – die durchschnittlichen Verwertungserlöse der letzten 12 Monate für vergleichbare Objekte herangezogen.
- Grundlage ist der Marktwert des Objekts.
- Zur Ermittlung dienen Preisübersichten, Händlerangebote oder Vergleichswerte aus Verwertungserlösen.
Was bedeutet Andienungsrecht?
Ein Andienungsrecht ist eine vertragliche Regelung bei Teilamortisationsverträgen, mit der der Leasinggeber das Objekt nach Vertragsende zum kalkulierten Restwert an den Leasingnehmer verkaufen kann.
Hintergrund ist, dass die Leasingraten bei Teilamortisationsverträgen nur einen Teil der Anschaffungskosten decken. Anders als bei einer Kaufoption hat der Leasingnehmer beim Andienungsrecht kein eigenes Anrecht darauf, das Objekt zu kaufen.
- Das Andienungsrecht ist typisch für Teilamortisationsverträge.
- Der Verkaufspreis entspricht dem kalkulierten Restwert (im Vertrag = Leasingnachzahlung).
- Der Leasingnehmer hat kein eigenes Kaufrecht wie bei einer Kaufoption.
Häufige Fragen zum Thema E-Bikes & Fahrräder
Seit über 5 Jahren unterstützen wir Unternehmen bei der Finanzierung ihrer Diensträder. Diese Fragen hören wir immer wieder.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich meinen Mitarbeitern Diensträder anbieten?
Jeder Arbeitgeber oder Selbständige kann für sich und seine Angestellten Diensträder leasen. Voraussetzung ist ein abgeschlossener Rahmenvertrag mit einem Leasinganbieter wie der ALBIS Leasing Gruppe.
Warum sollte ich Räder für meine Mitarbeiter leasen?
In einer Arbeitswelt, wo Fachkräfte fehlen und qualifizierte Mitarbeiter stark nachgefragt sind, muss man seiner Belegschaft Anreize bieten. Besonders beliebt sind momentan Diensträder, speziell E-Bikes. Sie befriedigen das steigende Bedürfnis nach körperlichem Wohlbefinden, Umweltschutz und begegnen den wachsenden Herausforderungen des Berufsverkehrs und der Parkplatz-Knappheit. Zudem können Sie sich als attraktiver Arbeitgeber präsentieren und nehmen Ihre soziale Verantwortung wahr.
Welche Vorteile habe ich als Arbeitgeber durch Dienstradleasing?
Abgesehen davon, dass Sie ein attraktives Benefit für Ihre Mitarbeiter bieten, einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz leisten und zur Nachhaltigkeit Ihres Unternehmens beitragen, hat das Dienstrad-Leasing auch steuerliche Vorteile (mehr dazu hier ). Die Kosten für Sie sind gering, da die Raten über die Gehaltsumwandlung vom Mitarbeiter getragen werden. Zudem sind ihre Mitarbeiter gesünder, fitter und werden seltener krank.
Welche Kosten kommen beim Dienstrad-Leasing auf mich als Arbeitgeber zu?
Wir rechnen mit einem durchschnittlichen Anschaffungswert von 2.500 Euro pro Rad. Wenn Sie diesen Betrag mit der Anzahl der Mitarbeiter multiplizieren, von denen Sie eine Beteiligung erwarten, kommen Sie auf die Rahmensumme, die unserem Vertrag zugrunde liegt. Über die tatsächlichen Kosten entscheiden Sie selbst, da Sie festlegen, ob Sie sich an den Leasingraten Ihrer Mitarbeiter beteiligen wollen oder nicht.
Warum sollte ich Dienstradleasing über die ALBIS Leasing machen?
Wir bieten Dienstrad-Leasing seit vielen Jahren an, haben Erfahrung mit großen Rahmenverträgen und viele Kooperationspartner unter den Fahrrad-Herstellern und –Händlern. Sie und Ihre Mitarbeiter werden über die gesamte Vertragslaufzeit durch einen persönlichen Ansprechpartner betreut. Unsere Prozesse, wie Kreditentscheidung und Abrufe, sind einfach, schnell und flexibel, sodass Ihre Mitarbeiter in kürzester Zeit zu ihrem Wunschrad kommen.
Was ist ein Rahmenvertrag und wie kann ich einen Rahmenvertrag anfordern?
Den Rahmenvertrag schließen Arbeitgeber mit der ALBIS Leasing ab. Er deckt die gesamte errechnete Summe, die für die Finanzierung aller Diensträder für Ihre Belegschaft erforderlich ist. In ihm werden auch die Leasing-Konditionen (Raten, Laufzeit, Versicherung, ggf. Modelle, etc.) festgehalten. Hier können Sie einen Rahmenvertrag unverbindlich bei der ALBIS Leasing anfragen.
Wie lange läuft ein Vertrag?
Der Rahmenvertrag zwischen dem Arbeitgeber und ALBIS Leasing läuft 12 Monate. Die einzelnen Leasingverträge mit den Mitarbeitern laufen 36 Monate.
Wie viele Fahrräder kann ein Vertrag beinhalten?
Sie entscheiden über die Anzahl der abrufbaren Diensträder auf Basis der Anzahl Ihrer Mitarbeiter. Wir empfehlen eine Annahme von 50% der Belegschaft, die Interesse an einem Dienstrad haben.
Wie viele Diensträder kann man pro Mitarbeiter leasen?
Pro Mitarbeiter können zwei Räder geleast werden, da häufig auch der Partner ein Rad möchte.
Welche Vorteile haben meine Mitarbeiter?
Ihre Angestellten haben sowohl finanzielle als auch gesundheitliche Vorteile durch das Dienstrad-Leasing. Die zusätzliche Bewegung an der frischen Luft führt zu stabiler Gesundheit und mehr Wohlbefinden, sodass weniger Krankheitstage anfallen. Über das Leasing sparen Ihre Mitarbeiter bis zu 20% im Vergleich zum privaten Kauf. Zudem können Sie die Raten für das Rad über die Gehaltsumwandlung zahlen und haben so einen Steuervorteil. Das Rad kann auch privat genutzt werden. Ein weiteres Haushaltsmitglied hat ebenfalls Anspruch auf ein Rad. Die ausführlichen Vorteile lesen Sie hier .
Können die Fahrräder privat genutzt werden?
Ja, eine private Nutzung ist ausdrücklich erlaubt. Der Arbeitsweg muss in der Gehaltsabrechnung nicht versteuert werden.
Wie kommen die Mitarbeiter an ihre Diensträder?
Die Mitarbeiter suchen sich ihr Wunschrad im Shop aus, füllen einen Abrufschein aus und reichen diesen bei ihrem Arbeitgeber ein. Dieser unterzeichnet den Schein, mit dem der Mitarbeiter dann im Shop sein Rad abholen kann. Alles weitere klären Shop, Arbeitgeber und ALBIS Leasing untereinander. Der Mitarbeiter radelt einfach mit seinem Wunschrad los. Ausführliche Informationen zu den Abläufen finden Sie hier .
Welche Arten von Fahrrädern beinhaltet das Dienstradleasing und woher weiß man, welches Modell das richtige ist?
Die Mitarbeiter können sich den Hersteller bzw. Händler und das Modell selber aussuchen, außer der Arbeitgeber möchte hier Einschränkungen vornehmen. Es gibt für verschiedene Bedürfnisse sehr verschiedene Fahrradmodelle. Hier haben wir Ihnen Informationen dazu zusammengestellt.
Über welche Händler bzw. Hersteller darf ich Räder beziehen?
Darüber entscheiden Sie als Arbeitgeber. Normalerweise stellen Unternehmen ihren Mitarbeitern die Wahl von Hersteller und Modell frei.
Welches Zubehör kann mitgeleast werden?
Alles, was fest mit dem Fahrrad verbunden ist, kann mitgeleast werden. Dazu gehören z.B. Akku, ein Fahrradschloss ab einem Nettowert von 45,00 €, Speziallenker oder ergonomische Griffe. Auch der Helm für den Nutzer wird mitgeleast. Loses Zubehör wie (zusätzliche) Helme, Regenkleidung, etc. müssen jedoch privat angeschafft werden.
Was passiert bei einem Unfall oder einer Beschädigung mit meinen Diensträdern?
Diensträder müssen als Eigentum der ALBIS grundsätzlich ausreichend versichert sein. Bei einem Schaden stimmt der Versicherer die weitere Abwicklung mit den Beteiligten ab.
Melden Sie Beschädigung oder Diebstahl bitte unverzüglich unter info@albis-leas.de.com und halten Sie Vertragsnummer, Fotos und – falls vorhanden – die Polizeimeldung bereit.
Bei Diebstahl informieren Sie bitte zusätzlich umgehend die Polizei und warten Sie weitere Hinweise zur Schadenabwicklung ab.
Wie ist mein Fahrrad versichert? Was ist durch die Versicherung gedeckt?
Welche Leistungen unsere Basisversicherung umfasst und welche weiteren Optionen der Versicherung Sie haben, lesen Sie hier .